Das Bundesversicherungsamt ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Ihre Kernaufgabe ist die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Das Bundesversicherungsamt ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
Rund 600 Mitarbeiter sind beim Bundesversicherungsamt angestellt. Sie verteilen sich auf neun Abteilungen und 48 Referate.
Zu den Aufgabenbereichen der Einrichtung zählen die Zentralen Dienste, die gemeinsame Angelegenheiten der Sozialversicherung und die Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus ist die Einrichtung für die Unfallversicherung, die Alterssicherung in der Landwirtschaft, die Sondersicherung der Seeleute, die Rentenversicherung und das Internationale Sozialversicherungsrecht verantwortlich.
Auch obliegen dem Bundesversicherungsamt zusätzlich zu aufsichtsbehördlichen Aufgaben zahlreiche Verwaltungsaufgaben. Hierzu sind etwa die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung oder auch die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke zu zählen.
Die geschichtlichen Wurzeln des Bundesamtes gehen zurück bis ins Jahr 1956. In jenem Jahr wurde das Amt durch das Bundesversicherungsamtsgesetz ins Leben gerufen. Vorgänger der Einrichtung war das Reichsversicherungsamt. Es wurde im Zuge des Unfallversicherungsgesetzes von 1884 gegründet. Zusätzlich wurden dem Reichsversicherungsamt Aufsichts- auch Rechtsprechungsaufgaben übertragen.
Der Hauptsitz des Bundesversicherungsamtes befindet sich in der nordrhein-westfälischen Stadt Bonn. Bis zum Jahr 2000 war die Einrichtung in
Berlin angesiedelt.
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Bundesversicherungsamt ist ein Unternehmen der Branche Bundesämter & Bundesanstalten.
Der Firmensitz befindet sich in Bonn.