FAQ TOP 140.000 - BRANCHENLISTEN & ZUGANG



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Wie man in der Datenbank sucht

Unsere Adressen werden laufend aktualisiert. Neben aktuellen Ereignissen wie Insolvenzen und Firmenübernahmen gleichen wir die TOP 140.000 regelmäßig mit den Änderungen im Handelsregister ab. Darüber hinaus prüfen wir auch Verlinkungen auf Erreichbarkeit.

Die TOP 140.000 kommen aus unserem eigenen Bestand. Seit 2002 haben wir die wer-zu-wem-Datenbank kontinuierlich aufgebaut. Dabei geht es uns weniger um Masse als vielmehr um Klasse. Qualität vor Quantität. Unsere Rechercheabteilung nutzt viele verschiedene öffentliche Quellen (Verbände, Messekataloge, Verzeichnisse, Zeitungsartikel, Bundesanzeiger, Handelsregister) und eigene Datenbestände wie unsere Autohändlerdatenbank und die LEH-Datenbank. Da die Daten aus öffentich zugänglichen Verzeichnissen stammen ist die Benutzung aus Sicht des Datenschutzes unproblematisch.

Die Ansprechpartner der 2. Ebene werden von unserem Partner Interfon Adress in Hannover telefonisch unter Einhaltung der strengen Bestimmungden der DSGVO telefonisch erfragt.

Standardmäßig bekommen Sie von uns die Namen der Geschäftsführer, Vorstände und Inhaber. Aus Datenschutzgründen bekommen Sie aber keine persönlichen E-Mails und Durchwahlnummern. Die Ansprechpartner der 2. Ebene können Sie:

  1. Beim Kauf einer Branchenliste ganz einfach dazubuchen
  2. Beim Kauf eines Zugangs nachträglich mit der zweiten Führungsebene anreichern.

Feldbezeichnung TOP 140.000 Entscheider 2. Ebene

Ranking Rankingwert innerhalb der TOP 140.000

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Zentrale (Zentrale/Niederlassung)

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FirmaPDF mit Verlinkung zum PDF-Dokument (Aufruf über die Webseite)

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wzwLinkCRM PDF Link zum Einspielen in ein CRM-System

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Sektor (Einzelhandel, Dienstleister, Industrie)

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Oberkategorie (Lebensmittelindustrie, Konsumgüterindustrie usw.)

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Kategorie Branche (Feinkosthersteller, Gewürzhersteller usw.)

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Namen Bezeichnung des Unternehmens

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Firmenname Rechtlicher Name des Unternehmens

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Strasse Straßenname und Hausnummer

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PLZ Postleitzahl

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Ort Der Name des Ortes

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Telefon Telefonnummer der Zentrale

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Fax Faxnummer

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Geschäftsführer/Vorstand/Inhaber
Felder sind getrennt und für Mailing optimiert: GF1Anrede, GF1Vorname, GF1Name usw.)

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AnsprechFunktion Funktion des Ansprechpartners der 2. Ebene

Optional
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AnsprechVorname Vorname des Ansprechpartners der 2. Ebene

Optional
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AnsprechNachname Nachname des Ansprechpartners der 2. Ebene

Optional
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AnsprechAnrede Anrede des Ansprechpartners der 2. Ebene

Optional
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E-Mail sofern bekannt

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URL Homepage des Unternehmens

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GruppeKZ J = Es gibt weitere Unternehmen diesser Gesellschafters/dieser Gruppe

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Gruppenkriterium Familienunternehmen, Konzern, Genossenschaft usw.

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Holding

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Gründungsjahr

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WKN (Wertpapierkennnummer) des Unternehmens oder der Muttergesellschaft

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UIN (Umsatzsteueridentifikationsnummer)

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Anzahl der Jobs in den letzten 12 Monaten in Jobbörsen (siehe hier)

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NLKz J=Es gibt weitere Standorte/Werke

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MANational Anzahl der Mitarbeiter soweit bekannt

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Umsatzklasse beruhend auf aktuellen, historischen und hochgerechneten Daten

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Umsatz basiert auf Eigenangaben und dem Bundesanzeiger

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Index (Index2 bei HR-Adressen) eindeutiger fortlaufender Index der TOP 140.000 - ändert sich nicht! Der Index wird auch benötigt für eine optionale Adress-Anreicherung

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Kreis Landkreis/Stadtkreis

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Bundesland

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Werbung NEIN=Unternehmen möchte keinen Kontakt

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Firma1 Firmenbezeichnung 1 (für Serienbrief)

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Firma2 Firmenbezeichnung 2 (für Serienbrief)

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Die regionalen Dateien nach Bundesländern sind genauso aufgebaut. Das Feld Typ hat dabei zwei Ausprägungen: Zentrale und Niederlassung. Die Adressdaten zu den Niederlassungen enthalten nur die Adresse und teilweise auch die Telefonnummer und die E-Mail. Jedoch keine Namen der Geschäftsführer.

Der Aufbau der Dateien bei den Branchenlisten und beim Zugang ist gleich. Die Branchenlisten sind ein einmaliger Kauf und lohnen sich bei einer Stückzahl von bis zu ca. 2.300 Adressen. Darüber hinaus lohnt sich der Zugang. Sie haben dort für ein Jahr Zugriff auf die TOP 140.000.

Als Anbieter einer Firmendatenbank müssen wir unseren Gesamtbestand pflegen. Egal ob Sie 500 Adressen brauchen oder 5.000. Der Aufwand ist für uns gleich. Da wir die Daten auch nicht zukaufen, sondern über einen eigenen Datenbestand verfügen, können wir Ihnen dieses günstige Angebot machen.

Die TOP 140.000 sind recherchierte Daten und wir konzentrieren uns hier auf die TOP-Unternehmen. Die 2,0 Mio. Adressen kommen aus dem Handelsregister und beinhalten alle im Handelsregister registrierten Firmen. Diese werden um Homepage und Telefon des jeweiligen Unternehmens ergänzt. Zusätzlich werden diese Daten mit den TOP 140.000 verbunden und um Komplementär-GmbHs bereinigt. Es ist letztendlich eine Entscheidung Quantität vs. Qualität.

  1. Die TOP 140.000 sind recherchierte Daten und wir konzentrieren uns hier auf die TOP-Unternehmen. Es gibt natürlich noch viel mehr Unternehmen. Aber davon sind viele halt eben nicht relevant weil es Komplementär-GmbHs sind, sehr kleine Unternehmen, Zweitgesellschaften, Holdings usw.
  2. Andere Anbieter spidern einfach nur das Internet und verkaufen das als KI. Das funktoniert bis zu einem gewissen Punkt auch ganz gut. KI kann aber da nicht mehr funktionieren, wo schon der Mensch Probleme hat. Auch Google schafft es beispielsweise nicht eine halbwegs exakte Branchenzuordnung hinzubekommen. Die Ergebnisse sind teilweise haarsträubend.
  3. Reduktion der Filter. Bei uns können Sie nach Regionen, 350 Branchen und Anzahl der Mitarbeiter filtern. Andere Anbieter haben oftmals eine Vielzahl von Filtern. Allerdings nutzt das das auch nur bedingt etwas wenn es beispielsweise 8.000 Branchen gibt, die aber nicht genau zugeordnet sind. Oder wenn der Filter nur zu 70 Prozent genau ist. Dann haben Sie viel Beifang den Sie wieder aussortieren müssen.
  4. Wo wir sicherlich unschlagbar sind ist unser Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei uns zahlen Sie überschaubare Beträge für gute Adressen. Anbieter wie Echobot verlangen teilweise fünfstellige Preise. Bei uns zahlen Sie einen Bruchteil davon.


Die einzelnen Filialen sind nicht in der Datenbank. Das wären etwa 150.000 Adressen. Diese lassen sich nicht mehr mit vertretbarem Aufwand aktuell halten. Wir bieten aber spezielle Standort-Adressen zu folgenden Themen:

Jede Auswahl ist in gewisser Weise subjektiv. Wir halten uns nicht nur an Kriterien wie Umsatz und Mitarbeiter, sondern nehmen aus jeder Branche die wichtigsten Firmen. Im Bereich Industrie spielt vor allem die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle. Im Bereich Einzelhandel ist die Anzahl der Filialen ein Kriterium und/oder eine bestimmte Marktstellung- und Größe. Aufgenommen werden auch neue Firmen, die stark expandieren wollen und/oder einer bekannten Muttergesellschaft angehören.

Wir wollen unabhängig bleiben. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass die Auswahl der Firmen neutral ist. Wir wären nicht glaubwürdig wenn man sich in unsere Firmendatenbank einkaufen könnte.

Nutzer des Datenbankzugangs können sich im Downloadbereich die Neuaufnahmen der letzten 24 Monate herunterladen. Außerdem gibt es dort eine Datei mit den monatlichen Änderungen bei Geschäftsführern und eine Datei mit den Index-Nummern der aus der Firmendatenbank gelöschten Unternehmen.

Die Regelungen des Datenschutzes betreffen weitestgehend die Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher (B2C). Hier gibt es massive Einschränkungen. Was den Bereich der Kommunikation zwischen Unternehmen angeht (B2B), gibt es hier einige Erleichterungen:

Da die Daten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (Handelsregister, Bundesanzeiger, Webseiten, Google) stammen ist die Verwendung zulässig. Grundsätzlich ist Werbung im Bereich B2B auch weiterhin erlaubt sofern eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Allerdings darf diese Werbung nur unter der beruflichen Anschrift erfolgen. Unternehmen die explizit keine Werbung wünschen können uns das mitteilen. Das wird dann im Feld Werbung mit dem Kennzeichen NEIN vermerkt.

FAQ Ansprechpartner 2. Ebene

  • Mailings gelangen direkt an den richtigen Adressaten.
  • Sie können sich mit dem richtigen Ansprechpartner verbinden lassen.
  • Sie können den Ansprechpartner am Telefon mit Namen ansprechen.
  • Die Kontakte sind datenschutzrechtlich korrekt erfasst (Stichwort DSGVO).

Die Daten enthalten nicht die direkte Durchwahl oder die persönliche E-Mail-Adresse. Die Speicherung dieser Daten ist - im Gegensatz zum reinen Namen - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erlaubt. Daher bekommen Sie von uns nur die Nummer der Zentrale und die allgemeine E-Mail. Dafür sind Sie dann - anders als bei gespiderten Daten - datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.

Die Listen mit den Entscheidern sind genauso aufgebaut wie die Listen beim Zugang oder bei den Branchenlisten. Zusätzlich gibt es eine Spalte mit den Namen des Entscheiders sowie der Anrede (Herr/Frau). Nicht enthalten sind die direkte Durchwahl oder die persönliche E-Mail-Adresse.

Die Namen der Entscheider werden regelmäßig durch unseren Telefonie-Partner mit Sitz in Hannover erfragt. Spätestens nach 18 Monaten fallen die Daten aus dem Pool. Somit sind die Daten im Schnitt 9 Monate jung.

Nein. Denn erstens gibt es nicht in jedem Unternehmen beispielsweise Marketingleiter oder Einkaufsleiter und zweitens ist nicht jedes Unternehmen bereit, Auskunft über die Ansprechpartner zu geben. Wenn Sie dennoch beispielsweise alle großen Bauunternehmen brauchen empfehlen wir Ihnen unsere Branchenlisten oder den Zugang zu kaufen. Hier bieten wir die Möglichkeit der nachträglichen Anreicherung.

Die Daten der 2. Ebene werden von unserem Partner Interfon Adress in Deutschland durch eigens geschulte Mitarbeiter telefonisch erfragt. Dieser Partner beliefert auch andere große und renommierte Datenbanken und Versandhändler. Um eine schnelle und effiziente Abwicklung zu ermöglichen sind die Datenbestände von wer-zu-wem und unserem Partner über den wer-zu-wem-Index miteinander verknüpft.

Das Hinzuspeichern von telefonisch erfragten Kontakten ist im Bereich B2B (also Unternehmen zu Unternehmen) weiterhin erlaubt und geht mit den Regeln des DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) konform. Die angereicherte Datei enthält auch die Adresse unseres Telefonie-Partners Interfon. Sie können damit nachweisen woher die Daten stammen und sind damit auf der sicheren Seite.

Die Kontakte werden laufend von der Firma Interfon in Hannover durch geschulte Mitarbeiter erfragt. Die Firma Interfon ist auch Mitglied im DDV und achtet strikt auf die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO.


Bildrechte: Firma Interfon Hannover

FAQ MAILINGS

Newsletter sind Massenmails, die mit Hilfe eines E-Mail-Programms an einen bestimmten Abonnentenkreis verschickt werden. Ein Newsletter erfordert immer zwingend ein Double-Opt-In. Der Empfänger muss also explizit dem Versand zugestimmt haben. Der einmalige Versand einer E-Mail ist kein Newsletter und unter bestimmten rechtlichen Vorraussetzungen erlaubt.

Ein Mailing wird definiert als Massen-Postsendung, welches persönlich adressiert ist, teiladressiert ist oder als Wurfsendung verbreitet wird. Auch wenn es der Name vielleicht impliziert: Mailings haben nichts mit der Aussendung von E-Mails zu tun.

Hier muss man unterscheiden zwischen Hard-Bounce und Soft-Bounce. Während Hard- Bounces dauerhaft nicht zugestellt werden können, sind die Soft Bounces nur vorübergehend nicht erreichbar. Doch auch Spam-Bounces werden zur Bounce Rate gezählt. Die Soft-Bounce-Rate können wir nicht beeinflussen. Die hängt von der verwendeten Software, der Anzahl der E-Mails und dem Aufbau der Mail ab.

Bei einem Massenversand von E-Mails kann es passieren, dass diese geblockt werden. Einerseits auf der Seite von Providern die beim gleichzeitigen Versand an info@-Adressen diese in den Spam verschieben und andererseits weil E-Mail-Versender keine massenhafte Versendung an info@-Adressen zulassen. Hier hilft meistens eine Verkleinerung der Versandmenge.

Die Öffnungsrate wird von vier Faktoren bestimmt und liegt im Schnitt bei 25 Prozent:

  • Ganz entscheidend für die Öffnungsrate aus inhaltlicher Sicht ist die Betreffzeile. Der Betreff muss den Kunden überzeugen - Tut er es nicht landet die Mail im Papierkorb oder Spam.
  • Ein weiterer Punkt ist ob der Absender bekannt ist (weil man dort beispielsweise Kunde ist). Dann geht die Öffnungsrate hoch. Auch namhafte Marken können zu einer besseren Öffnungsrate führen.
  • Auch die Branche spielt eine Rolle. Je zielgenauer Ihre Mail desto eher wird sie geöffnet. Wer ein Angebot für Fussmatten mit BMW Logo an BMW-Händler schickt wird eine besser Öffnungsrate erzielen als bei einer Massenmail an alle Autohändler.
  • Ein weiterer Faktor der die Öffnungsrate beeinflusst ist die technische Lösung. Wenn beispielsweise ein Zählpixel genutzt wird, können bei unterdrückter Bildanzeige Öffnungen nicht erkannt werden. Somit ist die Öffnungsrate tendenziell höher.

FAQ TELEFONISCHE AKQUISE

Telefonische Anrufe sind im Bereich B2B (also Unternehmen zu Unternehmen) dann erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse besteht. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Würde man das verbieten dürfte der Vorstand von Daimler auch nicht den Vorstand von VW anrufen. Das berechtigte Interesse ist allerdings ein dehnbarer Begriff. Einen Kunden anzurufen und einen Radarwarner zu verkaufen fällt sicherlich nicht darunter. Aber wer Software für Autohäuser verkauft kann von einem berechtigten Interesse ausgehen.

Wir haben mal einen Experten gefragt: Oliver Schumacher weiss wie es geht. Er hat mal für wer-zu-wem seine wichtigsten Tipps zusammengfasst, die Sie hier unter Tipps zum richtigen Telefonieren finden.

Wenn Sie einen Namen haben ist das immer ein anderer Einstieg als wenn Sie fragen müssen "wer ist den bei Ihnen für das und das zuständig". Auch wenn Sie nur die allgemeine Telefonnummer haben werden Sie von der Zentrale eher und schneller mit dem richtigen Ansprechpartner verbunden. Sie sparen Zeit und damit auch Geld.

FAQ ZUGANG / RECHNUNGEN

Wenn Sie eingeloggt sind gehen Sie einfach auf das Zahnrad in der Menüleiste ganz oben. Unter dem Punkt PASSWORT können Sie Ihr Password ändern.

Der Benutzer ist über Ihre E-Mail-Adresse definiert. Diese können Sie nicht selbst ändern. Schicken Sie uns dafür einfach eine E-Mail. Wir schauen uns das dann an und hinterlegen in unserem CRM wer die Änderung veranlasst hat.

Bitte schicken Sie uns Fragen zu einer Rechnung oder einer Mahnung gerne per E-Mail. Das erleichtert den Arbeitsablauf. Wir können den Vorgang dann in Ruhe prüfen und bearbeiten.

Sie können den Zugang bis 6 Wochen vor Ablauf per E-Mail oder Brief kündigen. Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigung per E-Mail. Kündigungen per Telefon nehmen wir nicht an. Bedenken Sie aber, dass die Folgejahre einen günstigeren Tarif enthalten und wir diesen Tarif nur den bestehenden Kunden gewähren können.

Firmenadressen kaufen

Dokumentation TOP 140.000

Die Datenbank wer-zu-wem hat ihren Ursprung in einer kleinen Zusammenstellung von Spirituosen- und Parfummarken. 2002 entstand die Website und es begann der eigentliche Aufbau der Datenbank. Mittlerweile enthält die Datenbank die Adressen der TOP 140.000 Unternehmen in Deutschland. Allein in den letzten 4 Jahren wurden fast 80.000 Firmen neu aufgenommen.

Das Besondere an der Datenbank ist die Darstellung der Eigentümerstrukturen und Konzernverflechtungen sowie die bewusst selektive Auswahl der Unternehmen. Die Datenbank enthält nur die Top-Unternehmen in Deutschland. Wobei sich Top über den Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter oder die Marktbedeutung definiert. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt dabei über den Abgleich mit Top-Rankings (Top Unternehmen im Bundesland, der Region oder der Stadt), über Verbandsübersichten, Messekataloge, Auswertung von Suchabfragen und diverse andere Quellen und Übersichten.

Branchen
Unser eigener Branchenschlüssel orientiert sich an einer für den Vertrieb optimierten Kategorisierung. Auf eine NACE, NAICS oder SIC-Kategorisierung wurde bewusst verzichtet. Sie können unsere rund 350 Kategorien (Branchen) hier herunterladen.

In der wer-zu-wem Datenbank sind die Firmen weitestgehend einer Branche zugeordnet. In Ausnahmefällen wird eine zweite Branche hinzugezogen. Beispielsweise bei Autoherstellern, die auch gleichzeitig eigene Niederlassungen für den Verkauf unterhalten. Oder bei Designermarken, die ihre Produkte sowohl über eigene Läden als auch über Kaufhäuser und Modegeschäfte vertreiben. Aber nur weil ein Hersteller auch einen Fabrikverkauf unterhält gehört er bei wer-zu-wem nicht auch gleich - so wie bei vielen anderen Anbietern - in die Branche Möbelhandel.

Firma
Die Firma ist die Basis aller Betrachtungen. Einer Firma können mehrere Marken und mehrere Standorte zugeordnet sein. Im Bereich der Industrie werden auch die Werke als einzelne Standorte geführt. Beispiel: Die Volkswagen AG hat ihre Zentrale in Wolfsburg. Dazu kommen dann noch Standorte (Werke) in Kassel, Braunschweig, Emden und anderen Städten. Neben größeren Werken werden auch Logistikzentren separat aufgeführt. Es werden aber bewusst nur die größeren Standorte zugefügt. Einzelne Filialen von Filialisten werden nicht aufgeführt. Ausnahme sind jedoch größere Möbelhäuser und Hotelketten, da diese Standorte immer eine hohe Zahl an Mitarbeitern haben. Ansonsten enthält die Datenbank bei Filialisten nur die Anzahl der Standorte.

Umsätze
Quellen für die Umsätze sind Eigenangaben der Unternehmen, Geschäftsberichte und der Bundesanzeiger. Dort müssen AG, GmbH und GmbH & Co. KG veröffentlichen. Umsätze müssen allerdings erst dann angegeben werden, wenn es sich um große Kapitalgesellschaften handelt. Das ist dann der Fall, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind:

  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse
  • Im Jahresdurchschnitt höchstens 250 Mitarbeiter
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Angabe des Umsatzes entbehrlich. Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen nur eine reduzierte Bilanz veröffentlichen. Die G+V enthält keine Umsätze dafür aber den Rohertrag. Als mittelgroß zählt eine Kapitalgesellschaft, wenn sie zwei der drei Kriterien nicht überschreitet:

  • 6 Millionen Euro Bilanzsumme
  • 12 Millionen Euro Umsatzerlöse
  • Im Jahresdurchschnitt höchstens 50 Mitarbeiter
Kleine Kapitalgesellschaften müssen nur eine kleine G+V und nur eine verkürzte Bilanz veröffentlichen. Nicht veröffentlichungspflichtig sind e.K., OHG, KG und eine GmbH & Co. KG mit einem Vollhafter (zusätzlich zur GmbH noch eine KG, OHG oder Person). Zudem gibt es GmbH & Co. KGs bei denen die Komplementär GmbH im Ausland sitzt.

Nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen Kleinst-GmbHs. Diese müssen den Jahresabschluss beim Handelsregister lediglich hinterlegen. Auch hier gilt wieder die Regel: Wenn zwei der drei Kriterien nicht überschritten werden:

  • Bilanzsumme kleiner als 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse nicht mehr als 700.000 Euro
  • Im Jahresdurchschnitt höchstens 10 Mitarbeiter
Einige Firmen verschleiern ihre Umsätze indem sie Tochtergesellschaften über eine Holding steuern. Weil die Holding dann bei Umsatz und Mitarbeitern die Kriterien der kleinen Kapitalgesellschaft erfüllt, braucht die Holding nur eine verkürzte Bilanz zu veröffentlichen. Schwierig wird es auch bei konsolidierten Umsätzen. Große Konzerne dürfen die Ergebnisse ihrer Tochtergesellschaften konsolidieren und müssen nur für den Konzern eine Bilanz ausweisen. Das führt dazu, dass die Ergebnisse sehr hoch verdichtet und meist wenig aussagefähig sind. Zudem können die konsolidierten Umsätze auch Umsätze von Tochtergesellschaften im Ausland enthalten.

Wo wir keine Umsätze ermitteln konnten, werden die Umsätze anhand der Mitarbeiterzahlen innerhalb der Kategorie hochgerechnet. Bäckereien haben einen anderen Faktor als beispielsweise Maschinenbauer. Dadurch können wir - wie alle anderen auch - eine Umsatzkategorie angeben.

Mitarbeiter
Die Anzahl der Mitarbeiter sind nur grobe Werte. Das liegt daran, dass die meisten Unternehmen keine genauen Angaben machen. Oft stehen die Angaben im Bundesanzeiger im Widerspruch zu den Angaben der Website. Dort sind die Zahlen tendenziell höher. Zudem ist auch vielfach nicht klar, ob es sich um Vollkopfzahlen (insgesamt Beschäftigte) oder um Teilkopfzahlen (Beschäftigungsverhältnisse umgerechnet auf volle Stellen) handelt. Weitere Abweichungen bei den Mitarbeiterzahlen entstehen durch Saisonbeschäftigung und Zeitarbeiter.

Alle Unternehmen sind einer Mitarbeiterkategorie zugeordnet:

  • A = über 10.000 Mitarbeiter (Großunternehmen)
  • B = 5.000 - 10.000 Mitarbeiter (Großunternehmen)
  • C = 1.000 - 4.999 Mitarbeiter (Großunternehmen)
  • D = 500 - 999 Mitarbeiter (Großunternehmen)
  • E = 250 - 499 Mitarbeiter (Großunternehmen)
  • F = 100 - 249 Mitarbeiter (Mittelunternehmen)
  • G = 50 - 99 Mitarbeiter (Mittelunternehmen)
  • H = 10 - 49 Mitarbeiter (Kleinunternehmen)
  • I = unter 10 Mitarbeiter (Kleinstunternehmen)
Die Einteilung in Kleinst-, Klein, Mittel- und Großunternehnen entspricht der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361).

Ist die Anzahl der Mitarbeiter über den Bundesanzeiger oder über öffentliche Quellen nicht ermittelbar schätzen wir die Anzahl der Mitarbeiter.

Gruppe/Gesellschafter
Die Gruppe ist der Firma übergeordnet. Es handelt sich hierbei um den Gesellschafter des Unternehmens. Wobei wir beim Gesellschafter auf den wirtschaftlich Berechtigten abstellen, so wie er auch im Transparenzregister gefordert wird. Zwischenholdings werden in unserer Darstellung ausgeblendet bzw. die Holding benannt.

Die Gruppenzugehörigkeit nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile an dem Unternehmen hält. Entscheidend ist der wirtschaftliche Einfluss und ggfs. die Verflechtung mit anderen Unternehmen. Unklarheit besteht teilweise bei Fusionen, die oftmals unter Vorbehalt des Kartellamts stehen oder der Zustimmung der Aktionäre in einer Hauptversammlung bedürfen.

Chronik
Die Chronik enthält die wichtigsten geschichtlichen Ereignisse des Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Ein Schwerpunkt sind dabei Übernahmen und Wechsel der Gesellschafter. Basis sind dabei die eigenen Angaben des Unternehmens, Wikipedia, Zeitungsberichte und M&A Veröffentlichungen. Gerade bei Letzteren gibt es oft einen zeitlichen Verzug zwischen Ankündigung und Umsetzung. Das führt teilweise zu unterschiedlichen Jahresangaben. Als Gründungsdatum nehmen wir immer das älteste verfügbare Datum. Würden wir das Datum aus dem Handelsregister nehmen wäre Siemens nicht 1847 sondern erst 1996 gegründet. Auch Insolvenzen durchbrechen die Geschichte nicht, wenn wesentliche Teile des Unternehmens erhalten geblieben sind.

Ranking
Der Rankingwert soll eine Orientierung innerhalb der TOP 140.000 ermöglichen. Er stellt keine Wertung des Unternehmens dar. Ins Ranking fließen automatisiert verschiedene Faktoren wie Branche, Umsatz, Mitarbeiter, Familienunternehmen vs. Investor, Aktiengesellschaft, Börsennotierung und andere Werte ein. Der Rankingwert wird auch für die Sortierung in der Suche genutzt, so daß bei der Suche nach Volkswagen die Volkswagen AG ganz oben steht und der Volkswagen-Händler darunter.

Hier finden Sie die Aufteilung nach Bundesländern, Mitarbeiterklassen und Gruppenkriterien.

Informationen zur DSGVO

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Die ab Mai 2018 geltendende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) hat das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst. Es ist also kein gänzlich neues Gesetz, sondern eine einheitliche Regelung innerhalb der EU. Es geht dabei immer nur um die persönlichen Daten einer Person.

  • Unsere Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Registern. Die Benutzung der Daten ist daher unkritisch (DSGVO).
  • Die direkte Ansprache per Telefon und E-Mail bleibt weiterhin (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt. Hier hat sich nichts geändert (UWG Gesetz).
  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO sind eher nicht zu erwarten, weil dafür offensichtlich die Rechtsgrundlage fehlt (UWG Gesetz).
Das Gesetz führt zu einer Reihe von Veränderungen, was die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrifft. Die verschärften Anforderungen für den Datenschutz betreffen aber vor allem das Verhältnis Unternehmen zu Verbraucher (B2C). Hier gibt es teils drastische Änderungen. Es geht dabei beispielsweise um das Recht auf Vergessenwerden (Beispiel Privatinsolvenzen), Recht auf Datenübertragbarkeit (Beispiel Wechsel von einem sozialen Netzwerk zum Anderen) oder um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Im Verhältnis Unternehmen zu Unternehmen (B2B), also den Kontakten die wir anbieten, gibt es kaum Änderungen und wichtige Ausnahmen:





Keine Änderung (§ 7 UWG)

Die zweite immer wiederkehrende Frage ist die, was überhaupt erlaubt ist. Ganz wichtig: Wettbewerbsrechtlich ändert sich kaum etwas. Um es kurz zu machen. Grundsätzlich bleibt es dabei: Postwerbung ist generell erlaubt. Telefonische Anrufe sind im Bereich B2B (also Unternehmen zu Unternehmen) dann erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse besteht. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

Das ist allerdings ein dehnbarer Begriff. Der BGH hat das in einem Urteil vom 11.03.2010 (AZ I ZR 27/08) etwas präzisiert: "Telefonanrufe bei Unternehmen zu Werbezwecken können zwar grundsätzlich wettbewerbswidrig sein, weil sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können. Wer einen Telefonanschluss zu gewerblichen Zwecken unterhält, rechnet jedoch mit Anrufen, mit denen der Anrufer ein akquisitorisches Bemühen verfolgt. ... Anders als im privaten Bereich ist telefonische Werbung im geschäftlichen Bereich daher nicht nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat; sie ist vielmehr gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG auch schon bei einer mutmaßlichen Einwilligung wettbewerbsgemäß. Erforderlich ist danach, dass aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann." - so der BGH.

Einen Kunden anzurufen und einen Radarwarner zu verkaufen fällt sicherlich nicht darunter. Aber einen Autohändler anzurufen und eine Software für Autohäuser zu verkaufen, ist dann eigentlich unbedenklich. Das Gleiche gilt letztendlich auch für einmalige E-Mails (Kein Newsletter!).

Das UWG hat nichts mit der DSGVO zu tun. Die in der Presse kolportierten Strafen betreffen immer die DSGVO und damit Verstöße gegen den persönlichen Datenschutz. Mit Werbung an Firmen (B2B) und dem Wettbewerbsrecht hat das überhaupt nichts zu tun. Fazit: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es wichtig ist, Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen für Zwecke des Dialogmarketings und der Akquise zu nutzen. Das Interesse von Unternehmen an der Neukundengewinnung hat ein hohes Gewicht denn mit einer reinen Bestandskundenpflege können Unternehmen langfristig nicht erfolgreich sein. Das Interesse der betroffenen Personen am Schutz der Daten ist im Regelfall eher gering, denn die Daten sind bereits öffentlich und für jedermann weltweit zugänglich.

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