IHK Zwangsmitgliedschaft
Ein Kommentar von: Stefan A. Duphorn (ehemaligs Plenumsmitglied der Handelskammer Hamburg) 21.07.2024
Die Zwangsmitgliedschaft in einer der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) wird von vielen Unternehmern kritisch gesehen.
Spricht man Unternehmer auf die IHK an, herrscht oftballgemeiner Unmut.
Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist europarechtlich und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
Rein rechtlich kollidiert das IHK Gesetz mit dem Grundgesetz Artikel 9.
Das Recht Vereine oder Vereinigungen zu bilden, besagt aber nicht auch die Pflicht Mitglied in denselben zu sein.
Es gibt auch ein Fernbleiberecht. Freiwilligkeit statt Zwang.
Das Problem mit der Zwangsmitgliedschaft
- Interessensvertretung
Die Industrie- und Handelskammern nehmen für sich in Anspruch die Interessen ALLER Unternehmen zu vertreten. Das können sie aber nur sehr bedingt. Es gibt kein Gesamtinteresse von Siemens und einem Kioskbesitzer. Was dem einen hilft, schadet oftmals dem Anderen. Ein neues Kraftwerk mag nützlich sein für einen Aluminiumhersteller. Nicht aber für eine Werbeagentur. - Exorbitant hohe Rücklagen
Die IHKn horten Geld. Vielfach sind diese rechtswidrig und unnötig. Als Geschäftführer der wer-zu-wem GmbH habe ich gegen erfolgreich gegen die hohen Rücklagen der Handelskammer Hamburg geklagt. Mit der Folge, dass die Handelskammer 20 (!) Millionen Euro an ihre Mitglieder zurückzahlen musste. Allein nur aufgrund meiner Klage. - Datenschutz
In anderen Ländern wie Schweden oder Norwegen ist es kein Geheimnis was der Nachbar verdient. In Deutschland gibt es das Steuergeheimnis. Das gilt aber nicht für die IHK. Die kann sehen was jeder kleine Gewerbetreibende verdient. Die Daten werden durch die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH Dortmund zentral in einer Verwaltungsdatenbank gespeichert. Der Datenweitergabe habe ich nicht zugestimmt. - Wettbewerb
Kernaufgabe der IHK ist die Fortbildung. Gleichwohl mischen die IHK noch in vielen anderen Bereichen mit. Mit dem Adressverkauf tritt die IHK in direkte Konkurrenz zur wer-zu-wem GmbH. Schlimmer noch: Durch die schlechte Qualität des Angebots der IHK sind Kunden verunsichert. Wir haben es schon oft erlebt, dass Kunden von den Adressen der IHK total enttäuscht waren. Es kostet uns Überzeugungsarbeit, dass wir besser sind. - Beitragsungerechtigkeit
Die Lasten der Beiträge sollen möglichst gerecht verteilt werden. Die IHK spricht dabei von der Wirtschaftssolidarität zwischen starken und schwachen Unternehmen. Teilweise ist es so, dass Gro&aszlig;konzerne bei Verlusten nur einen minimalen Mindestbeitrag zahlen. Das konnte ich als ehemaliges Plenumsmitglied der Handelskammer in Hamburg aber ändern. Als Vorsitzender einer Arbeitsgruppe fär ein gerechteres Beitragssystem konnte ich die Beitragsgerechtigkeit verbessern und sog. Jumbobeiträge einführen und kleinere Unternehmen entlasten.
Zur Beitragsgerechtigkeit mal ein älteres Beispiel: Im Jahr 2006 hat Airbus Deutschland einen Verlust von 712 Millionen Euro erwirtschaftet. Der IHK-Beitrag betrug damals 614 Euro. Bei rund 10.000 Airbus Mitarbeitern in Hamburg zahlte Airbus pro Mitarbeiter im Jahr 2006 einen Handelskammerbeitrag von rund 6 Cent. Gerecht?
Es geht übrigens auch anders: In Österreich gibt es beispielsweise zwei Kammerumlagen. Die Umlage 1 müssen alle Unternehmen zahlen, die pro Jahr mehr als 150.000 Euro Umsatz machen. Die Kammerumlage 2 bemisst sich an der Lohnsumme. Da zu den Hauptaufgaben der IHKn die Ausbildung zählt wäre die Orientierung an der Lohnsumme nur konsequent.
Es geht auch ohne Zwang
Ohne Zwang geht es nicht. Das wird von vielen Befürwortern der Zwangsmitgliedschaft immer wieder reflexartig wiederholt. Als Begründung heißt es dann, dass mit der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft das ehrenamtliche Engagement zusammenbrechen würde.Aber Warum eigentlich?
Gerne wird von den Befürwortern der Zwangsmitgliedschaft das Thema Ausbildung angeführt. Diese findet aber in den Betrieben und in den Berufsschulen statt. Die IHKn nehmen als Selbstverwaltung der Wirtschaft lediglich die Prüfungen ab. Dazu bedarf es keines Zwangs. Das könnte auch in der Form eines Vereins organisiert werden. Bekanntestes Beispiel hierfür ist übrigens der TÜV.
Die Duale Ausbildung ist wichtig. Keine Frage. Doch warum sind die Prüfungsgebühren nicht kostendeckend? Das wäre - um mal beim Beispiel von oben zu bleiben - so als ob jeder Autobesitzer Zwangsmitglied beim TÜV werden müsste und einen Jahresbeitrag zahlt um dann bei der TÜV-Prüfung seines Autos nur die halben Gebühren zu zahlen.
Es geht auch anders. Das beweist die IHK Hannover. Dort sind die Prüfungsgebühren zu 100 Prozent kostendeckend. Umgerechnet auf Hamburger Verhültnisse wären das im Schnitt Mehrkosten von 7,50 Euro pro Azubi und Monat und Unternehmen. Das ist tragbar. Kein Unternehmen würde dadurch über Gebühr belastet.
Es ist auch nicht so dass Ausbildungsbetriebe bestraft werden. Alles nur auf die Ausbildung zu reduzieren ist zu einfach. Denn wollte man es gerecht machen, müsste man auch das Thema Langzeitarbeitslose, Ungelernte, Mitarbeiter über 55 und Inklusion betrachten. Außerdem: Warum müssen die Prüfungsgebühren börsennotierter Unternehmen wie Mercedes, EADS oder Beiersdorf subventioniert werden?
Ein weiteres Thema ist die Interessensvertretung. In Hamburg sieht sich die Handelskammer gerne als Stimme der Wirtschaft. Doch braucht es diese Stimme? Allein die Lobbyliste des Deutschen Bundestags umfasst 857 Seiten. Darin enthalten sind noch nicht einmal die regionalen Verbände wie der Unternehmensverband Hafen Hamburg, der Industrieverband Hamburg oder der AGA. Da ist für jeden etwas dabei - und sei es nur die lokale Wirtschaftsvereinigung.
Zudem darf sich die Handelskammer nicht zu politischen Themen äußern. Olympia, Seilbahn, Netzrückkauf - alles politische Themen. Was bleibt sind lokale Themen. Doch zum Thema Verkehr hört man von der Kammer relativ wenig. Gerade das ist aber für die Masse der Unternehmen von Bedeutung. Wenn Busse voll sind, die S-Bahn verspätet ist - das sind Themen die alle Hamburger Unternehmen betreffen.
Auch die Beantwortung von Zukunftsfragen: Welche Lösungen gibt es für die Lieferlogistik in den Innenstädten? Welche Konsequenzen hat die One-Day-Delivery von Amazon für die Städte und für den Verkehr? Hier könnte sich die Handelskammer austoben. Sozusagen als Think Tank der Stadt. Aber dafür müssen nicht alle Unternehmen in Hamburg automatisch Mitglied der Handelskammer werden.
Außerdem: Was machen Beteiligungen für die Handelskammer und damit für die Hamburger Unternehmen für einen Sinn? Beispielsweise die Beteiligung an der BioAgency von 0,07 Prozent? Oder die Beteiligung an der BürgschaftsGemeinschaft Hamburg? Die ist beispielsweise an der Veddeler Fischgaststätte beteiligt. Das war früher eine der wenigen günstigen Kantinen/Gaststätten im Freihafen. Aber ist das der gesetzliche Auftrag der Handelskammer?
Genauso: Warum macht die Handelskammer ihren eigenen Mitgliedsunternehmen Konkurrenz? Das was die HKBiS macht können Private genauso gut. Excel für Controller und Kaufleute kann jeder. Dafür braucht man keine Handelskammer. Insofern wäre es eine Überlegung die Bildungsangebote der Handelskammer zu privatisieren. Die privaten Anbieter können und sollen auch mit der Handelskammer kooperieren. Nur wer bestimmte Bedingungen erfüllt darf dann auch mit dem Handelskammer Logo werben. So hat die Handelskammer jederzeit einen Hebel zur Steuerung.
Bleibt das Thema Beratung von Unternehmen. Aber auch hier die Frage: Was unterscheidet die Handelskammer von privaten Anbietern? Was kann sie besser? Braucht es diese Beratung? Wer nutzt diese Beratung? Die Handelskammer muss die Beratung ja nicht einstellen. Sie muss aber marktfähige Preise nehmen. Auch eine kostenlose Grundberatung für Mitglieder wäre denkbar. Wer mehr will muss dann halt zahlen. Das ist bei der Verbraucherberatung übrigens auch nicht anders.